Hebammen unterstützen vom Beginn der Schwangerschaft bis nach der Geburt. Dabei stehen schwangeren Frauen viele Leistungen wie Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Begleitung der Geburt bis zur Wochenbettbetreuung zu, welche von den Krankenkassen übernommen werden. Die Hebamme rechnet sämtliche Kassenleistungen direkt mit der Krankenkasse ab.
Privatpatientinnen empfehle ich, sich sicherheitshalber über Ihren Leistungsanspruch bei Ihrer Krankenversicherung zu informieren. Die Abrechnung mit Privatversicherten erfolgt wie üblich über die Versicherungsnehmerin direkt. Die Kosten kann diese dann bei Ihrer Versicherung einreichen.
Falls Sie keine Krankenversicherung haben und über ein geringes Einkommen verfügen oder eine finanzielle Notlage herrscht, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Unterstützung. Das Sozialamt gewährt bei Erfüllung der Voraussetzungen sogenannte “Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”. Hierbei werden die Kosten für die regulären Leistungen für Schwangere übernommen, die sonst von der Krankenkasse getragen werden. Sprechen Sie mich gerne darauf an, falls Sie hier Unterstützung brauchen.